Parkplazordnung

Unmittelbar beim Ritterhaus stehen Ihnen nur beschränkt Parkplätze zur Verfügung. Weitere finden Sie am Bahnhofplatz (ca. 7 Gehminuten) und bei der Risi an der Seestrasse vor Feldbach (ca. 600 m). Bitte beachten Sie jedoch, dass an keinem der 2 Orte Parkplätze für Sie reserviert sind.

Wichtig:

Mieter der Kapelle haben Vortritt vor den Mietern des Ritterhauses. Sie sind deshalb gebeten, den Parkplatz beim Ritterhaus auf Aufforderung der Sigristin oder des Hauswarts zeitweise freizuhalten.

Fahren Sie nach der Feier in der Kapelle mit dem Car oder Schiff weg, müssen die PW’s umgeparkt werden, auch jene der Gäste (ausser Sie haben zusätzlich das Ritterhaus gebucht).

Parken nur auf den eingezeichneten Plätzen. Private Parkplätze und Kundenparkplätze (Volgladen, während den Öffnungszeiten) NICHT besetzen. Durchfahrtstrassen zum See und zu privaten Häusern für Notfälle frei halten.

Bestimmen Sie einen Parkplatz-Verantwortlichen zum Einweisen, damit an der nicht ungefährlichen Kreuzung der Verkehr reibungslos abläuft, sowie die Parkordnung eingehalten wird.

Bitte orientieren Sie auch Ihre Gäste rechtzeitig über die allgemeinen Weisungen und über die beschränkten Parkmöglichkeiten.



Die Ritterhaus-Vereinigung dankt Ihnen für Ihr Verständnis.